Von: Wolf Reuter
@ct – ich stimme im Grundsatz Ihrem System bei Eintüten von Einschreiben ja zu. Ich finde allerdings, dass die Behauptung, es sein ein leeres Blatt Papier (oder gar nichts) in einem Umschlag gewesen,...
View ArticleVon: RAin Heuvens
Einfacher – und relativ kostengünstig – ist die Zustellung von Schreiben durch den Gerichtsvollzieher. Dieser erhält die offenen Schreiben und versendet sie per Postzustellung oder stellt sie...
View ArticleVon: Wolf Reuter
@RAin Heuvens – Danke! Da haben Sie generell wirklich recht und es wird viel zu wenig davon Gebrauch gemacht. Allerdings stößt die Methode im Arbeitsrecht oft an ihre Grenze, weil man eine knappe Frist...
View ArticleVon: aj
“…nochmals einen Bogen zu falten und Beweise zu fälschen, ist vielleicht ein Schritt, den ein Schriftsatzlügner nicht mehr gehen will.” Vor allem dann nicht, wenn ein Fensterbriefumschlag verwendet...
View ArticleVon: ct
@RAin Heuvens Wie wird denn bei der Zustellung durch den GV der Inhalt des Schreibens nachgewiesen? Behält der GV eine Kopie zurück?
View ArticleVon: RAin Heuvens
@ct Näheres dazu von Herrn Kollegen Jorma Heim unter http://tinyurl.com/2op8nn
View ArticleVon: klabauter
Ich kenne einen Anwalts”kollegen”, der viel in eigener Sache prozessiert und dafür bekannt ist, dass - Zustellungen nicht ankommen, weil angeblich nur leere Briefumschläge im Briefkasten sind -...
View ArticleVon: Yannik Sommerfeld
Hallo habe zu dem Thema ne gute neue Methode gefunden die auch viel schneller als der Gerichtsvollziehee geht und genau so teuer ist. Was halten sie davon ?
View ArticleVon: Wolf Reuter
Durchaus etwas, aber es bleibt das Problem, dass Sie nur mit dem Gerichtsvollzieher eine öffentliche Urkunde bekommen, die einen entsprechenden Beweiswert hat. Diese Schwäche überwindet nur der...
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